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Entstehen für Sie Kosten durch unsere SAPV - Behandlung?

Bei gesetzlich versicherten Patienten:

  • Nein! Wir haben einen Versorgungsvertrag mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihre SAPV-Behandlung genehmigt, werden die Behandlungskosten unseres Team vollständig übernommen.

  • Voraussetzung für diese Genehmigung ist eine ärztliche Verordnung, die sowohl der Haus- oder Facharzt, als auch der Stationsarzt bei Entlassung aus dem Krankenhaus erstellen kann.


Bei privat versicherten Patienten:

  • In der Regel nein! Bei privat Versicherten muss die Kostenübernahme allerdings mit der Kasse individuell abgeklärt werden.

  • Voraussetzung für diese Genehmigung ist eine ärztliche Verordnung, die sowohl der Haus- oder Facharzt, als auch der Stationsarzt  bei Entlassung aus dem Krankenhaus erstellen kann.

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