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Häufige Fragen zur SAPV

Was steckt hinter der Pallium gGmbH?
Das PALLIUM Palliative Care Team Unterallgäu-Memmingen wird als gemeinnützige GmbH geführt und zu gleichen Teilen vom Sankt Elisabeth Hospizverein Memmingen-Unterallgäu e.V. und dem Diakonischen Werk Memmingen e.V. getragen.


Was bedeutet SAPV?
Die Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV) folgt einem Leistungsanspruch (§ 37b und §132d SGBV) für gesetzlich Versicherte, wenn diese an einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden, ihre Lebenszeit dadurch begrenzt wird und wenn sie einen hohen Versorgungsaufwand haben. Ziel ist es, ein ergänzendes Versorgungsangebot zur Verfügung zu stellen, das es Palliativpatienten mit hohem Versorgungsaufwand im Zusammenhang mit ausgeprägten, komplexen Symptomen ermöglicht, möglichst lange zu Hause zu bleiben und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.

Die SAPV versteht sich als zusätzliche Leistung zu den bereits in der Versorgung des Patienten Tätigen, wie Hausärzte, Fachärzte, Pflegedienste und Hospizdienste.

Sichergestellt wird diese Versorgung durch ein Palliative-Care-Team, bestehend aus besonders qualifizierten Palliativmedizinern, Palliativpflegekräften und weiteren Mitarbeitern. Das SAPV-Leistungsspektrum reicht von der Beratung von Patienten, Angehörigen und anderer an der Versorgung Beteiligten bis hin zu einer umfassenden und vollständigen Palliativversorgung. Sie beinhaltet - je nach Bedarf - die palliativpflegerische bzw. palliativmedizinische (Mit-)Behandlung sowie die Koordination der Palliativversorgung. Unabdingbare Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige SAPV ist die Integration in bestehende Versorgungsstrukturen. Unser PALLIUM Palliative Care Team wird dann tätig, wenn es aus Sicht der Primärversorger notwendig ist und arbeitet partnerschaftlich mit anderen Versorgern.

Wer kann SAPV verordnen?
SAPV kann jeder niedergelassene Arzt auf dem entsprechenden Verordnungsformular 63 verschreiben. Krankenhausärzte können, bei der Entlassung aus der Klinik, für maximal 7 Tage SAPV verschreiben. In diesen Fällen wird unser Team unverzüglich Kontakt mit dem behandelnden niedergelassenen Arzt aufnehmen.

Kann der Hausarzt den Patienten weiterversorgen und seine Leistungen abrechnen, wenn er SAPV verordnet hat?
Ja, selbstverständlich! SAPV funktioniert nur in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt. Seine jahrelange Beziehung zum Patienten bleibt für eine kontinuierliche und stabile Versorgung des Patienten sehr wertvoll.

Kann der Hausarzt weiter „Palliativleistungen“ abrechnen, wenn SAPV verordnet ist?
Ja, wenn die SAPV als Beratung, Koordination oder Teilversorgung (und nicht Vollversorgung) angeordnet ist.

Kann SAPV verordnet werden, wenn ein Pflegedienst den Patienten bereits pflegerisch versorgt?

Ja, hier gilt das gleiche Grundprinzip der SAPV wie in der hausärztlichen Versorgung. Im Einzelfall muss in Kooperation geklärt werden, welche Pflegeleistungen von welchem Dienst übernommen werden. Sinnvoll ist auch in einem solchen Fall eine Verordnung als Teilversorgung.

Kann für Patienten in einem Alten- oder Behindertenheim SAPV verordnet werden?
Ja, und zwar uneingeschränkt. Auch Bewohner von Alten- und Behindertenheimen haben Anspruch auf alle Leistungen der SAPV, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Besteht nicht die Gefahr der Überlastung des Patienten, wenn das SAPV-Team neben den bereits vorhandenen Versorgern aktiv wird und dadurch zu viele Personen beteiligt sind?
SAPV soll die durch viele Akteure entstehende Komplexität des Versorgungssystems nicht verstärken, sondern vermindern. So kann eine unkoordinierte Versorgung eine Belastung für einen Patienten und geradezu ein Verordnungsgrund für die SAPV sein. Dann stellt die Koordination eine vordringliche Aufgabe des Palliative Care Teams dar. Ziel ist es immer, die Versorgung so zu gestalten, dass eine Entlastung des Patienten und seiner Angehörigen in ihrer schwierigen Situation entsteht, immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht und überraschende Notfallsituationen vermieden werden.

Was sind, gemäß den gesetzlichen Forderungen, die typische Leistungsinhalte jeder SAPV?

  • Koordination der spezialisierten palliativmedizinisch und -pflegerischen Versorgung unter Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und von Hospizdiensten im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit

  • Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten oder anderen Maßnahmen

  • Apparative palliativmedizinische Behandlungsmaßnahmen (z. B. Medikamentenpumpe, Punktionen)

  • Palliativmedizinische Maßnahmen, die nach ihrer Art, Schwere oder Komplexität Kompetenzen erfordern, die der von Ärzten mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin entspricht

  • Spezialisierte palliativpflegerische Leistungen, die nach ihrer Art, Schwere oder Komplexität Kompetenzen erfordern, die der einer Pflegefachkraft mit Weiterbildung Palliative Care entspricht

  • Führung eines individuellen Behandlungsplans inklusive vorbeugendem Krisenmanagement und akuter Bedarfsinterventionen

  • Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr für die im Rahmen der SAPV teilversorgten Patienten zur Sicherstellung der im Rahmen der SAPV erforderlichen Maßnahmen

  • Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen zur palliativen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod

  • Spezialisierte Beratung der betreuenden Leistungserbringer der Primärversorgung

  • Psychosoziale Unterstützung im Umgang mit schweren Erkrankungen in enger Zusammenarbeit z. B. mit Seelsorge, Sozialarbeit, ambulanten Hospizdiensten und Psychoonkologen

  • Organisation regelmäßiger Fallbesprechungen und Supervisionen

  • Dokumentieren und Evaluieren der wesentlichen Maßnahmen im Rahmen der SAPV

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