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Informationen für Ärzte

SAPV - Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung
 

SAPV ist eine ärztlich verordnungspflichtige und kassenseitig genehmigungspflichtige Leistung. Sie beinhaltet pflegerische und ärztliche Leistungen sowie die Koordination der Palliativversorgung und wird auf dem Formular „Muster 63" verordnet.

Die wichtigsten Inhalte der Verordnung sind:

 

  • Diagnosen

  • Angaben zur Komplexität und Stärke der vorhandenen Symptome

  • Aktuelle Medikation

  • Notwendige Maßnahme (=Intensitätsstufen) der SAPV-Betreuung  in Form von Beratung, Koordination oder Teilversorgung


Die Indikation
für eine Verordnung besteht in einem besonders hohen Versorgungsaufwand und setzt ein komplexes Symptomgeschehen voraus. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:
 

  • Ausgeprägte Schmerzsymptomatik

  • Ausgeprägte neurologische oder psychiatrische Symptomatik

  • Ausgeprägte respiratorische Symptomatik

  • Ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik

  • Ausgeprägte urogenitale Symptomatik

  • Ausgeprägte exulzerierende Wunden oder Tumore



Folgenden Versorgungsleistungen bieten wir dabei an:
 

  • Beratung: Diese beinhaltet einen einmaligen persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen (Patient oder Angehörige).

 

  • Koordination: Mehrere direkte persönliche Kontakte sind erforderlich, um eine ressourcenfokussierte Versorgungsplanung, die Erstellung eines individuellen Versorgungskonzeptes, oder/und die Vernetzung mit anderen ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern herzustellen.

 

  • Teilversorgung: Diese beinhaltet die oben genannte Beratungs- und Koordinationsleistung und setzt regelmäßige Kontaktaufnahmen und Hausbesuche voraus, um einzelne Leistungen des in § 5 Abs. 3 der SAPV-Richtlinie des G-BA aufgeführten Leistungskataloges bedarfsweise zu erbringen. Für Patienten, die eine Teilversorgung verordnet haben, besteht 24-Stunden-Rufbereitschaft. Diese  Rufbereitschaft kann nicht als alleinige Teilleistung verordnet werden.


Weiterbetreuung und Abrechnung ihrer Leistungen
Mit der Verordnung von SAPV bleibt Ihre hausärztliche Betreuung im von Ihnen erwünschten Umfang selbstverständlich erhalten.  Ebenso verbleibt Ihnen die Möglichkeit auch palliativmedizinische GOÄ-Ziffern weiter abzurechnen.

Verschreibungen
Wir können Sie entlasten. Verordnungen, wie bestimmte Medikamente, die Ihr Praxisbudget über Gebühr belasten, können von uns rezeptiert werden.

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